Erschließungsrichtlinie

Für das Landeskirchliche Archiv gilt eine Erschließungsrichtlinie. Diese Richtlinie soll dabei helfen, eine einheitliche, sorgfältige und transparente Arbeitsweise zu ermöglichen. Damit wird eine kontinuierliche und gleichmäßige Qualität der Erschließung sichergestellt. Die Erschließungsrichtlinie berücksichtigt dabei neueste Entwicklungen und Standards im Bereich der archivischen Erschließung und wird regelmäßig evaluiert und angepasst.

Erschließungsrichtlinie des Landeskirchlichen Archivs des Nordkirche (Stand März 2024)

Anlagen zur Erschließungsrichtlinie:

Anlage 1 Bearbeitungsplan

Anlage 2 Arbeitsprotokoll

Anlage 3 Etikett für die Kartons

Anlage 4 Beschriftung Zwischenlageblatt

Anlage 5 Erschließung von Personalakten

Anlage 6 Erschließung von Siegeln

Anlage 7 Erschließung von Kirchenbüchern

Anlage 8 Schadensklassenbeschreibung

Anlage 9 Zuordnung der Vorgaben zu den Feldern in ACTApro

Erschließungsmanagement

Warum ein Management?

Die  Bestände und Erschließungsdaten sollen im Archivportal recherchierbar sein. Dafür sollen allen Benutzer:innen nur qualitativ hochwertige Daten zur Verfügung gestellt werden, damit das Gesuchte schnell gefunden werden kann. Die Qualität der Daten richtet sich vornehmlich nach der Erschließungsrichtlinie und dem Archivgesetz. Vor der Veröffentlichung der Daten müssen diese also geprüft werden.

Erster Schritt: Prüfung

Alle Bestände wurden im Jahr 2023 geprüft und alle, die die nötige Qualität vorwiesen, wurden bereits ins Archivportal der Nordkirche hochgeladen. Insgesamt waren es rund 300, also rund ein Drittel der Bestände.

Die übrigen Bestände müssen noch bearbeitet werden. Das Spektrum liegt zwischen Korrektur der Rechtschreibung über die Erschließung noch unbearbeiteter Akten bis hin zur Neuerschließung, weil die Erschließung den heutigen Ansprüchen oder den rechtlichen Vorgaben nicht mehr genügt.

Zweiter Schritt: Priorisierung

Um die Bearbeitungen zu koordinieren und den Bedürfnissen unserer Benutzer:innen gerecht zu werden, wurden die Bestände priorisiert. Dafür wurden verschiedene Kriterien entwickelt, wie z.B. Nutzungshäufigkeit, inhaltliche Aspekte oder zentrale Positionen innerhalb der kirchlichen Strukturen. Daraus haben sich drei Kategorien ergeben. Seit dem 01.01.2024 wird Kategorie 1 mit rund 140 Beständen abgearbeitet. Hierzu zählen Bestände von:

  • Kirchenämtern, Konsistorien, Oberkirchenräten
  • Kirchenleitenden Organen: Synode, Kirchenleitung und bischöfliche Personen
  • bisher unerschlossene Dienste und Werke
  • sowie Nachlässe bedeutender kirchlicher Persönlichkeiten
  • und besonders bedeutende Sammlungen

Die jeweilige Bearbeitungszeit variiert nach Umfang, Komplexität und Bearbeitungsart.

Was bedeutet das für die Benutzung?

Regelmäßig werde auf der Internetseite die neuen Bestände im Archivportal verkündet und können dann recherchiert werden. Bestehende Findhilfsmittel zu Beständen, die noch nicht im Portal sind, können dazu weiter wie gewohnt benutzt werden.

Sprechen Sie uns bei Fragen zur Benutzung aller Bestände gerne an.